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Wenn Sie als engagierter Schweiz-Sammler einen guten Spezialkatalog haben, finden Sie dort einen Überblick zur helvetischen Postgeschichte, wenn Sie aber mit dem Gebiet vielleicht gerade erst beginnen oder nur einen kompakten Übersichtskatalog haben, stolpern Sie vielleicht über Begriffe wie „Marken der Übergangszeit“ oder „markenlose Zeit“.
Ich will versuchen, einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Briefmarkenausgaben in der Schweiz zu geben. Naturgemäss bleibt hier vieles unerwähnt, und wenn Sie sich für die Materie wirklich interessieren, werden Sie früher oder später um die Anschaffung entsprechender Fachliteratur nicht herum kommen.
Die hier gezeigte Entwicklung ist ein schönes Beispiel dafür, wie die Philatelie fast automatisch dazu führt, dass man sich mit Geschichte beschäftigt, sich Kenntnisse über Währungssysteme und Gewichtseinheiten aneignet und sich nebenbei auch noch mit der Geographie seines Sammelgebietes vertraut macht.
Sie werden in Zürich vom Posttarif in Rappen und Briefgewicht in Lot (auch: Loth) lesen, in Genf dagegen von Centimes und Unzen – es ist an der Zeit, einen kurzen Blick auf die Verhältnisse bezüglich der Währungen und Masseinheiten in der noch nicht bundesstaatlich organisierten Schweiz zu werfen.
Beginnen wir mit den Gewichten – es ist einfacher. Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes vom 23. 12. 1851 über Gewichte, Längen- und Hohlmasse wurde für die gesamte Schweiz festgeschrieben, was vorher bereits in vielen Kantonen gegolten hatte: Als Gewichtseinheit wurde das Pfund (halbes Kilogramm, 500 g) festgesetzt, fixe Untereinheiten waren 1/2, 1/4, 1/8 usw. Pfund. Die Eigennamen „Unze“ für 1/16 Pfund (31,25 g) und „Lot“ für 1/32 Pfund (15,625 g) wurden beibehalten.
Etwas komplexer wird es bei den Währungen:
Genf hatte schon lange das französische System von 1 Franc = 100 Centimes (und hatte entsprechend später auch keine Probleme mit der Umstellung auf Franken/Rappen).
In Zürich galt zum Zeitpunkt der Marken-Einführung das System Florin (Gulden)/Schilling/Rappen, wobei 1 Gulden 40 Schillingen und 1 Schilling 4 Rappen entsprach. Mit der Umstellung auf die landesweite Franken/Rappen-Währung mit Gesetz vom 7. 5. 1850 (gültig ab 1. Januar 1852) wurde der Wert des Guldens zu Fr. 2,29 festgesetzt, 160 „alte“ Rappen entsprachen demnach 229 „neuen“ Rappen. Wenn wir den Wert der „Zürich 4“ und „Zürich 6“ zu Vergleichszwecken in „neue“ Währung umrechnen, erhalten wir also 5,725 bzw. 8,5875 Rappen.
Die Postbeförderung war damit in Zürich deutlich teurer als in Genf: Während man an der Limmat für 8,6 Rappen einen maximal ca. 15,6 g schweren Brief kantonsweit verschicken konnte, kostete die gleiche Leistung an der Rhône nur 10 Rappen für das doppelte Gewicht, nach einem halben Jahr sogar nur noch 8 Rappen!
Basel hatte, wie viele andere Kantone auch (AG, BE, FR, SO, VD, VS), den „Schweizer Franken“ (nicht zu verwechseln mit dem Genfer „Franc“). Dieser zählte 10 Batzen oder 100 Rappen. Nach der Vereinheitlichung des Münzwesens galt der „Schweizer Franken“ (alt) Fr. 1,43 neuer Währung, die 2 1/2 Rappen der „Basler Taube“ für die Ortspost entsprachen damit 3,575 Rappen neuer Währung.
Der „Rappen“ muss also immer im Kontext des jeweiligen Währungssystems gesehen werden: Die vier Rappen einer „Zürich 4“, die zweieinhalb Rappen einer „Basler Taube“ und etwa die fünf Rappen einer „Strubel“-Ausgabe gehören zu drei verschiedenen Münzsystemen!
Literatur:
Copyright © 2005 – 2015 und verantwortlich für den Inhalt:
Erste Veröffentlichung am 12. Juni 2005, letzte Bearbeitung am 23. Dezember 2015.
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